Private Überwachungskameras greifen immer stärker in den öffentlichen Raum über. Deshalb müssen wir uns für die Stärkung eines Gesellschaftsvertrags einsetzen, der Betreiber von Überwachungskameras dazu verpflichtet, ihren Überwachungsdruck von außen sichtbar auf das eigene Grundstück zu beschränken; denn die Freiheit des Einen hört dort auf, wo die Freiheit der anderen beginnt.

Die anzuwendene Regelung im Umgang mit privat betriebenen Überwachungskameras sieht vor:
Wenn man vom öffentlichen Raum aus die Kameralinsen einsehen kann, der Betreiber eine Kamera tarnt, er die Blickrichtung der Kamera verschleiert oder sie ändern kann, weil es sich um eine schwenkbare Kamera handelt, liegt ein Verstoß vor.
Mit dieser einfachen Regel lässt sich übergriffiges Verhalten durch private Kamerabetreiber genauso leicht feststellen und in die Grundstücksgrenzen zurückweisen, wie einen Falschparker zu überführen. Als Beweis genügt ein Foto oder Video, das aus Betroffenenperspektive (vom öffentlichen Raum aus) den Verstoß dokumentiert. Die Zuständigkeit dafür muss lokal an die Polizei und die Ordnungsämter überstellt werden, die wie den (ruhenden) Verkehr zukünftig auch die Hausfassaden aktiv in Blick nehmen müssen, um Regelverstöße zu ahnden. Für Betroffene wäre Überwachungsdruck ganz einfach mit einem Telefonanruf bei einer Ordnungsbehörde abzustellen. Bußgelder kämen der Stadtkasse zugute.
Darum muss das Erzeugen von Überwachungsdruck im öffentlichen Raum stärker geahndet werden:
Privathausbesitzer (und Unternehmen) richten hochauflösende Videoüberwachung mittlerweile auf ganze Straßenzüge des öffentlichen Raums. Insbesondere auf dem Land können Einzelne schon jetzt Bewegungsprofile von ganzen Nachbarschaften anfertigen, wenn sie das wollen, auch dank KI. Sich als Anlieger darauf verlassen zu müssen, dass dieser öffentliche Bereich immerzu geschwärzt wird, ist nicht ausreichend. Für Passanten ist nämlich nie ersichtlich, was der Kamerabetreiber tatsächlich tut. Der Überwachungsdruck ist immer derselbe. Paradoxerweise wollen auch die Kamerabetreiber nicht, dass sie oder ihre Angehörigen einem solchen Überwachungsdruck durch Dritte ausgesetzt sind. Leittragende sind alle, insbesondere jedoch Frauen, Kinder, besonders schützenswerte Personen, Politiker, Aktivisten, Engagierte und solche, die als ethnische oder religiöse Minderheiten erkennbar sind, aber auch jeder andere, den der Kamerabetreiber interessant, attraktiv oder aus welchen Gründen auch immer verdächtig findet.
Überwachungsdruck führt zu Missbrauch, Personengefährdung und sozialer Spaltung
Dabei entstehen zunehmend auch private Überwachungsnetzwerke, in denen sich Kamerabetreiber über Aufnahmen austauschen. Das geschieht vor allem in politisch angespannten Situationen z.B. im Umfeld von Wahlen oder wenn sich Nachbarschaftsverhältnisse verändern z.B. durch den Zuzug von Geflüchteten. Hinzu kommt eine Verschärfung der sozialen Ungerechtigkeit; denn viele Wohnviertel sind so angelegt, dass sich bei zunehmender Kameradichte automatisch ein Überwachungsdruck ergibt, der sich ausschließlich gegen Bewohner von Miet- und Sozialwohnungen richtet; denn diese haben keinen Grundbesitz, den sie schützen, aber einen erhöhten Anteil an der Nutzung des öffentlichen Raums. Privathausbesitzer haben dafür ihre privaten Gärten.
Hauseigentümer geraten aus vielfältigen Gründen aber auch selbst in Konflikt. Einzelne dürfen deshalb nie dokumentieren können, wann andere zu Hause sind, indem sie ihre Kameras zwar nicht auf das Nachbargrundstück, aber auf die Zufahrtswege zu Wohnhäusern oder ganzen Wohngebieten richten.
Freie Orte der Begegnung in Gefahr
Gleichzeitig werden durch private Überwachung auch öffentliche Aufenthalts- und Begegnungsräume in den Blick genommen (Sitzgelegenheiten, Bushaltestellen, soziale Einrichtungen), die Menschen eigentlich entspannt nutzen sollten, ohne irgendeinem Druck ausgesetzt zu werden. Natürlich wird einem dadurch das Nutzen von Nischen, Grünflächen, Bänken und kleinen Plätzen verleidet. Kinder verlieren Orte zum Spielen. Menschen geraten ins Visier, nur weil sie da sind.
Bürgerinnen und Bürger haben kein Problembewusstsein
Viele Menschen wissen gar nicht, was mit diesen Kameras jetzt schon angestellt werden kann. Personen erscheinen dort nicht irgendwo beiläufig oder nur im Hintergrund. Vielmehr schwenkt die KI heutzutage automatisch auf Gesichter, Autos, Kennzeichen. Sie verfolgt diese mit dem Ziel, Sie zu identifizieren, bis sie aus dem Blickfeld verschwunden sind. Das geht über hunderte von Metern im öffentlichen Raum und in der Regel mit ca. 6- bis 8-fachem Zoom, mit Tages-, Nachtsicht oder Wärmebild. Die automatischen Aufnahmen werden dem Kamerabetreiber vorgelegt. Das kann er einstellen. Er kann aber auch jederzeit manuell Einblicke in die Nachbarschaft nehmen, jedes Detail verfolgen und auf jeden gewünschten Körperteil einzoomen. Es können aber auch stundenlange Aufnahmen automatisch gefertigt, von KI ausgewertet sowie nach Personen und Ereignissen durchsucht und gespeichert werden. Die Entscheidung darüber, ob das tatsächlich passiert, darf nicht der Willkür der Kamerabetreiber überlassen werden.
Hinzu kommen neue Technologien wie autonome Überwachungsdrohnen oder Autos mit „Wächterschutz“ (Tesla), die, wenn sie an einer Straße geparkt werden, genauso funktionieren und gesteuert werden können wie die Systeme an den Hauswänden.
Konfrontierte Kamerabetreiber reagieren mit „Jetzt erst recht!“
Kameras sind in diesem Kontext übergriffige Machtmittel. Viele Betroffene (Joggerinnen, Eltern von Kindern, junge Frauen, Menschen, die einfach nur da sind) beschweren sich auch deshalb nicht, weil die privaten Kameras, die in den öffentlichen Raum übergreifen, immer gegen sie fungieren. Der Kamerabetreiber hat immer die Möglichkeit, denjenigen, der sich beschwert, bloßzustellen, ihn in seinem Kontext zu „framen“. Konfrontiert man den Kamerabetreiber, läuft man zudem Gefahr, erst recht in den Fokus der Aufnahmen zu geraten, nur weil man öffentliche Wege vor dessen Haus nutzt, auf die man angewiesen ist. Die dokumentierte Reaktion der Kamerabetreiber ist oftmals diese: „Wenn tatsächlich etwas auf der Straße passiert, und ich das aufgezeichnet habe, sind Sie mir dankbar“ oder „wenn Sie nichts zu verbergen haben, haben Sie ja auch nichts zu befürchten.“ Beide Antworten sind Scheinargumente, die kein anlassloses Erzeugen von Überwachungsdruck im öffentlichen Raum rechtfertigen, da es eigentlich nur um das eigene Grundstück gehen sollte. Vielmehr zeigt sich, was der Betreiber tatsächlich für eine Haltung vertritt. Bei seinem übergriffigen Verhalten beruft er sich auf Zirkelschlüsse, indem er einerseits den öffentlichen Raum solange überwacht, bis er etwas zu finden meint, das seine Überwachung rechtfertigt, oder um eine Täter-Opfer-Umkehr aufzubauen, indem er Kritik an dem von ihm erzeugten Überwachungsdruck so auslegt, dass der Kritiker tatsächlich etwas (gegen ihn) im Schilde führt.
Das Argument „ich schütze ja im Zweifelsfall den öffentlichen Raum“ stimmt auch deshalb nicht, weil Verdächtiges nur zur Anzeige gebracht wird, wenn es der subjektiven Gerechtigeit oder der Ideologie des Betreibers entspricht. Nur wenn es „die Richtigen“ trifft oder es dem Betreiber nützt, werden Aufnahmen zur Verfolgung genutzt.
Überwachungskameras, die dann ein, fünf oder vielleicht zehn Jahre auf einen Ort gerichtet sind, werden irgendwann genug Material liefern, um Menschen oder Menschengruppen systematisch in einen Kontext zu stellen, der vom Weltbild des Kamerabetreibers geprägt ist. Tatsächlich sind diese Aufnahmen aber immer kontextlos. Der Betreiber hat ja gar nicht die Möglichkeit, ernsthaft Vorgänge aufzuklären, die sich im öffentlichen Raum ereignen. Tatsächlich ist zu beobachten, dass Aufnahmen, die der Betreiber nicht einsortieren kann, eher mit Ängsten und Mutmaßungen aufgeladen und in den sozialen Medien geteilt werden, wo sie zu Empörung, Hass und Hetze werden.
Die derzeitige Rechtsauslegung schützt Bürgerinnen und Bürger nicht
Tatsächlich stellt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein jedes Jahr eine steigende Zahl von Beschwerden wegen unzulässiger Kameraüberwachung fest. Es ist „ein Dauerbrenner“, der in der Tat die Kapazität von echter sozialer Sprengkraft in sich trägt.
Bürgerinnen und Bürger haben jedoch faktisch keine Möglichkeit, sich gegen diesen zunehmenden privat verursachten Überwachungsdruck im öffentlichen Raum zu wehren. Die Polizei reagiert nicht, weil man eine Durchsuchung beim Kamerabetreiber durchführen müsste, um an tatsächliche Aufnahmen zu gelangen. Das wird jedoch immer als unverhältnismäßig abgelehnt. Ordnungsämter fühlen sich überhaupt nicht zuständig und verweisen an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD). Doch auch das ULD ist im Grunde nicht zuständig. Die sind nicht vor Ort, können gar nichts glaubhaft prüfen und haben genauso wenig Handhabe wie die Polizei. Wenn hier überhaupt Fälle bearbeitet werden, schreibt das ULD bestenfalls den Kamerabetreiber mit einer Beschwerde an, worauf dieser dann nur behaupten muss, dass er den öffentlichen Raum ja gar nicht filme. Dann ist der Fall erledigt.
Offensichtliche Fälle von Übergriffigkeit werden nicht verfolgt
Selbst bei offensichtlichen Fällen, in denen sich bewegliche Kameras mit einem mitbewegen, wenn man auf der anderen Straßenseite geht, reicht es offenbar nicht aus, dass irgendeine Behörde gegen diesen offensichtlichen Überwachungsdruck aktiv wird. Das gilt auch für solche Kameras, die zu 100 Prozent auf den öffentlichen Raum gerichtet sind und nicht auf das eigene Grundstück. Folgt man den Anweisungen aller „zuständigen“ Behörden, läuft es darauf hinaus, dass Bürgerinnen und Bürger erst mal beweisen müssen, dass tatsächlich Aufnahmen von ihnen angefertigt werden. Das darf nicht sein. Polizei und Ordnungsämter schützen die übergriffigen Täter und nicht die Grundrechte der Bevölkerung.
Zum Vergleich: Das Erzeugen von Überwachungsdruck wird bei privaten Konflikten von Grundstücksnachbarn höchstrichterlich genauso bewertet wie das tatsächliche Anfertigen von Aufnahmen, eben weil der Betroffene nie weiß, ob und wann er tatsächlich gefilmt wird. Das heißt: Schon jemandem vorzumachen, dass er gefilmt werden könnte, ist eigentlich strafbar. Nur scheint das im öffentlichen Raum wohl nicht zu gelten, und zwar nur deshalb nicht, weil der Staat, die Kommunen und Städte sich hier nicht zuständig fühlen, obwohl sie es eigentlich jetzt schon sind; denn hier werden Grundrechte verletzt.
Es ist Zeit, dass Städte, Kommunen und der Staat unseren gemeinsamen Raum nach den freiheitlichen Grundlagen unseres Zusammenlebens besser schützen, und zwar allein schon deshalb, weil Einzelne hier gar nicht die Kapazitäten haben, um privat gegen dutzende Verstöße vorzugehen, während gleichzeitig immer neue hinzukommen.
Jan-Christian Petersen (9. März 2026)